Editorial des Mitgliedermagazins Januar 2024
SALZ
Liebe Leserinnen und Leser,
das neue Jahr begann im Saarland erst mit Feuerwerk, dann mit Neujahrsempfängen und schließlich mit einem Katastrophenalarm. Am 16. Januar wurden Smartphone-Besitzer im Saarland mit durchdringenden Tönen der Katastrophen-Apps gewarnt. Mancher von uns dachte im ersten Moment an Krieg. Zum Glück war es aber nur eine Warnung vor „extremer Gefahr“ durch Glatteis. Sicherlich stellt sich die schwierige Frage, ob man die Bevölkerung auf diese Weise warnen muss oder ob man uns dadurch desensibilisiert, wenn es später einmal zu noch ernsthafteren Katastrophen kommen sollte. Das Ziel wurde jedenfalls erreicht. Entweder war das Eis nicht so schlimm oder die Menschen wurden gut gewarnt, denn offenbar gab es deutlich weniger Glatteis-Unfälle als früher in vergleichbaren Wetterlagen und möglicherweise wurden so Menschenleben gerettet. Nach der nicht zu überhörenden Warnung stellten sich uns Hauseigentümern schwierige Fragen zum Umgang mit der drohenden Eis-Katastrophe. Im Eifer des Gefechtes erwähnte ich an diesem Tag bei einem schnellen Interview ein Wort, das später sogar gedruckt wurde und sofort zu Kritik führte: SALZ! Anders als viele andere Worte darf man dieses durchaus noch verwenden. Insbesondere dann, wenn es um das Frühstücksei geht. Auch das Wort „Streusalz“ ist noch erlaubt, jedoch ist das Material oft verpönt und verboten. Verwendet wird es trotzdem. Wer sich selbst und Mitmenschen vor Stürzen bewahren will, verwendet es oft übermäßig. Tierpfoten und Umwelt danken, wenn es nicht eingesetzt wird. Wichtig erscheint mir hier der Einsatz des gesunden Menschenverstandes, denn oft genügt abstumpfendes Streugut. Außerdem erhellt ein Blick in die örtliche Straßenreinigungssatzung. In Saarlouis ist Streusalz z.B. ausnahmslos verboten. In Saarbrücken und Neunkirchen ist es nur für konkret bezeichnete Gefahrsituationen erlaubt. Oft finden sich in den Satzungen sogar Regelungen zur Uhrzeit. In Saarbrücken dürfen Fußgänger abends bis 20 Uhr mit freien Gehwegen rechnen, in Saarlouis eine Stunde länger. Am besten verlassen sich aber auch Fußgänger auf ihren Verstand, denn wo erkennbar nicht geräumt ist, spielt die Uhrzeit keine Rolle. Haus & Grund steht Ihnen selbstverständlich auch in solchen schwierigen Situationen mit Rat zur Verfügung. Die Tat, also das Räumen und Streuen, ist aber leider nicht in unserem Mitgliedsbeitrag enthalten. Bleiben Sie uns bitte trotzdem treu.
Herzlichst grüßt Sie Ihr Verbandsvorsitzender
Norbert Behle