Editorial des Mitgliedermagazins Februar 2025
unterhaltsame Dachschäden
Liebe Leserinnen und Leser,
wer sein Dach nicht regelmäßig kontrolliert, kann wegen mangelhafter Unterhaltung gemäß § 836 BGB auf Schadensersatz haften. In einem unterhaltsamen Gerichtsprozess wurde kürzlich solch ein Schadensersatz versagt. Nachdem ein Sturm Ziegel verrückt hatte, hatte der Reparateur das Dach besichtigt und schickte dann seine Mitarbeiter. Diese stellten sein Fahrzeug mit Hebebühne so ab, dass es von zwei Ziegeln getroffen wurde, die sich durch Erschütterungen ihrer eigenen Arbeiten lösten. Die Vollkaskoversicherung des Reparateurs verlangte daraufhin von der Gebäudeeigentümerin Ersatz des geleisteten Schadensersatzes. Die Richterin gab uns Recht und wies die Klage ab, weil der Geschädigte die gleichen Kenntnisse von den lockeren Ziegeln hatte wie die Gebäudeeigentümerin und seine Mitarbeiter deshalb hätten vorsichtiger sein müssen. Ob die Unterhaltung mangelhaft war, brauchte deshalb nicht entschieden werden.
Spannender ist ein anderer Fall, mit dem wir uns gerade in einem Berufungsverfahren beschäftigen. Dort soll ein geparktes Auto aus großer Höhe von einem Bleiblech getroffen worden sein. Der Schaden am Autodach war so gering, dass das Blech nur gesegelt sein kann. Das fand der Amtsrichter unterhaltsam und stellte in seinem Urteil fest, dass Blei sich im Segelfliegerbau nicht durchgesetzt habe. Obwohl ein Sachverständiger dem Eigentümer bescheinigt hatte, dass die mögliche Lösung des Blechs bei üblichen Dachkontrollen nicht auffallen konnte, fand der Richter entscheidend, dass der Eigentümer folgerichtig nichts zur Verhinderung der Ablösung getan hatte. Das erscheint uns nicht ganz logisch und nun sind wir gespannt, wie das Landgericht das löst.
Eine Gebäudehaftpflichtversicherung ist immer eine gute Lösung, denn Schäden durch fallende Ziegel und andere Gebäudeteile können teuer werden. Das entbindet uns aber nicht von der Wahrung der Sorgfaltspflichten, denn deren Missachtung kann auch strafbar sein und Strafen übernimmt keine Versicherung. Dachkontrollen sind also wichtig und das wissen Sie sicherlich auch. Trotzdem sollten wir in stürmischen Zeiten lieber zuhause bleiben und schon gar nicht Spaziergänge mit Kinderwagen wagen. Spätestens bei diesem Thema hört der unterhaltsame Teil der Unterhaltungsproblematik auf.
Ich hoffe, dass Sie auch meinem zweiten Editorial dieses Jahres etwas entnehmen können. Falls nicht, lesen Sie einfach zuversichtlich weiter.
Herzlichst grüßt Sie Ihr Verbandsvorsitzender
Norbert Behle