Editorial des Mitgliedermagazins Januar 2025
PROSIT NEUJAHR!
Liebe Leserinnen und Leser,
ich wünsche Ihnen ein gutes, gesundes und erfolgreiches Jahr 2025!
Für den Erfolg bei der Bewirtschaftung oder Finanzierung Ihrer Immobilie können Sie etwas beitragen, indem Sie sich vornehmen, bei den Bundestagswahlen eine gute Wahl zu treffen. Ich beginne dieses Jahr jedenfalls mit dem Vorsatz, mir die Wahlprogramme genau anzusehen und wünsche uns für 2025 Planungssicherheit auf Basis von Anreizen, weniger gesetzgeberischen Zwang und viel weniger Bürokratie. Das wäre dann schon einmal ein guter Anfang für die kommende neue Regierung.
Sehr gespannt bin ich auf die Auswirkungen, die vielleicht eine Abwanderung zahlreicher syrischer Mitbürger haben wird. Nicht jeder Mieter wird die Kündigungsfristen wahren. Der damit verbundene Mietausfall wird aber hoffentlich einen einkalkulierten Teil unserer Solidarität mit den Flüchtlingen darstellen. Zumal auch in anderen Mietverhältnissen nicht immer Kündigungsfristen gewahrt werden. Zum neuen Jahr sollen daher zwei kleine Tipps von mir Glück bringen. Erstens brauchen Sie nicht die Kündigungsfrist abwarten, sondern können sofort weitervermieten, wenn ein Mieter Ihnen die Mietsache vorzeitig zurückgibt und Sie schnell einen Nachmieter finden. Auch wenn dieser Tipp erfahrenen Vermietern als alter Hut erscheint, wird er in unserer Beratungspraxis doch oft relevant. Damit einhergehend warne ich zweitens aber davor, Miete doppelt zu kassieren. Miete ist Entgelt für die Nutzung bzw. Nutzungsmöglichkeit. Und diese kann exklusiv nur dem alten oder dem neuen Mieter gewährt werden, nicht beiden.
Wichtig wird im Jahr 2025 unser Umgang mit den Grundsteuerbescheiden der Gemeinden sein. Eigentlich sollten wir alle diese schon haben, aber zahlreiche saarländische Eigentümer warten noch darauf. Wenn Sie die neuen Beiträge als unangemessen hoch empfinden, wird es meist darauf ankommen, ob zuvor gegen die Bescheide des Finanzamts über den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag Einspruch eingelegt wurde. Die Fristen betragen jeweils einen Monat ab Zugang. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag auf Seite 11.
Wenn Sie diese ersten Zeilen Ihres Lieblingsmagazins im Jahr 2025 nicht inspirieren sollten, freuen Sie sich hoffentlich auf die nächsten Seiten und lesen einfach weiter. So sollten wir auch 2025 angehen. Bleiben Sie also zuversichtlich.
Herzlichst grüßt Sie Ihr Verbandsvorsitzender
Norbert Behle