Editorial des Mitgliedermagazins November 2024

MUT ZUM VERMIETEN

Liebe Leserinnen und Leser,

wir beklagen derzeit Leerstand trotz Wohnungsnot. Wie man das in Argentinien löst, schildert Ihnen Dr. Warnecke auf der nächsten Seite. Ein sehr guter Denkanstoß! Lesen Sie bitte auch unseren kritischen Beitrag zu Mietpreisregulierungen auf der übernächsten Seite.

Einen kleinen Beitrag zur Verringerung von Leerstand möchte ich mit einem Tipp an einen leider begrenzten Personenkreis leisten. Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter gemäß § 573a BGB auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

Man rechnet als Vermieter eigentlich gar nicht damit, dass es immerhin schon seit ziemlich genau 50 Jahren diese gesetzgeberische Regelung gibt, die es mit einigen Vermietern richtig gut meint. Wer einen Mieter in sein selbst bewohntes Haus aufnimmt, wird besonders Wert darauf legen, dass man zusammenpasst. In Objekten mit mehr als zwei Wohnungen gilt dann oft der Grundsatz „drum prüfe, wer sich ewig bindet“, denn es ist kaum möglich, sich von einem Mieter zu trennen, der sich wohlverhält. Unter uns: Dazu sollte es auch keinen Anlass geben. Anders aber im Zweifamilienhaus. Wenn Sie hier entdecken, dass der erste Eindruck getrogen hat, haben Sie kraft Gesetzes die Option, sich von Ihrem Mieter trennen zu dürfen, ohne das näher begründen zu müssen.

Daher mein Appell an die Eigentümer von selbst bewohnten Zweifamilienhäusern, die schlechte Erfahrungen gemacht haben oder sich vor gesetzgeberischen Vorgaben fürchten, wenn sie die leerstehende zweite Wohnung, die oft eine Einliegerwohnung in einem abbezahlten Haus ist, wieder vermieten. Die Vermietung einer Einliegerwohnung muss nicht an der Sorge scheitern, dass Sie sich ewig binden. Gerade wenn Sie nicht auf die Mieteinnahmen angewiesen sind, können Sie vielleicht mit weniger Mut als vermutet günstigen Wohnraum anbieten und so einen wichtigen Beitrag zur Verringerung von Wohnungsnot leisten. Wenn Sie dadurch den richtigen Mieter finden, kann das der Beginn einer wunderbaren Freundschaft sein und es entsteht eine multiple Win-Win-Situation.

Hoffentlich bleibt dieser Tipp unter uns und wird er nicht von irgendeiner Verbotspartei aufgegriffen, um die Regelung zu ändern. Sonst gibt es noch mehr Leerstand.

Herzlichst grüßt Sie

Ihr Verbandsvorsitzender

Norbert Behle

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