Editorial des Mitgliedermagazins Oktober 2024
BALKONKRAFTWERKE
Liebe Leserinnen und Leser,
auf unserer letzten Direktionsausschusssitzung haben wir ein paar interessante Aspekte zu Balkonkraftwerken angesprochen, an denen ich Sie teilhaben lassen möchte.
Zwecks Klimaschutz und Ersparnis von Stromkosten dürfen Sie bis zu 800 W in das Netz Ihrer Wohnung einspeisen. Die Regierung fördert das alles sogar durch Änderungen in altehrwürdigen Gesetzestexten, nämlich § 554 BGB und § 20 WEG. Wir Juristen werden dadurch in nächster Zeit interessante Fragen beantworten müssen. Wer haftet auf Ersatz eines Autos oder eines Kinderwagens, auf den ein nicht sturmsicher montiertes Modul mit gut 20 kg Gewicht gefallen ist? Wer haftet für einen Brand, wenn die Einspeisung zu viel für das Stromnetz in der Wohnung war, weil der Mieter sich illegal zwei Anlagen gönnt und diese im Marktstammdatenregister gar nicht erst anmeldet? Wie sieht die Situation aus, wenn der Mieter sich legal verhält und es trotzdem kracht oder brennt? Welche Versicherung ist dann zuständig und kann man sich auf die Leistung verlassen? Wie hoch darf die Sicherheit sein, von der der Vermieter seine Zustimmung abhängig machen kann?
Damit ich mitreden kann, habe ich mir auch eine solche Anlage angeschafft, diese aber in den Garten gestellt, damit sie nicht herunterfallen kann. Kleiner Einschub für Stammleser: Da die Heinkelstraße jetzt Kranichstraße heißt, gab es bei der Anlieferung Probleme, denn der Spediteur fand die neu benannte Straße nicht. Gipfel der Umbenennungsauswirkungen war kürzlich die Sperrung meiner Kreditkarte auf Veranlassung von eBay, weil meine Bank dorthin meine alte Anschrift gemeldet hatte. Hin und wieder werde ich wegen des neuen Straßennamens darauf angesprochen, dass die Lufthansa auch etwas mit Nazis zu tun gehabt habe. Aber dann tröste ich damit, dass es Kraniche schon sehr viel länger als die Lufthansa gibt.
Aber zurück zum Thema: Es gibt Argumente für und gegen Balkonkraftwerke und ihre großen Geschwister, die Photovoltaikanlagen. Wenn Sie sich dafür entscheiden, bleiben Sie bitte legal. Wenn jeder wahllos Balkonkraftwerke installiert ohne sie anzumelden, brechen bald nicht nur unsere Brücken, sondern auch unsere Stromnetze zusammen. Wer sich trotzdem darum nicht kümmern will, sollte sich erkundigen, was ein „always positive Zähler“ ist und was der bewirkt.
Mit allen positiven Wünschen grüßt Sie
Ihr Verbandsvorsitzender
Norbert Behle