EIN WEITERER FALL

Datenmissbrauch: Trau, schau, wem!

Wir haben es mit nachstehendem Sachverhalt zu tun: Im Mittelpunkt meiner Geschichte steht ein Unternehmer. Wir nennen ihn U. Dieser betreibt in Regensburg eine Kfz-Werkstatt sowie einen Autohandel. Ihm wurden von einer Firma S aus Hamburg online mehrere Fahrzeuge zum Kauf angeboten. U nahm das Angebot an.

Am 27.5.2024 erhielt U von S die Rechnung Nr. RE 1763136 über insgesamt 53.515 Euro für 6 Automobile. Die Auslieferung wurde von einer sofortigen Anzahlung in Höhe von 16.084,80 Euro abhängig gemacht. Zahlung an die Firma S-Autohandel per Überweisung auf das mit IBAN näher bezeichnete Konto. U überwies diesen Betrag am 29.5.2024.
Da keine Lieferung von Ware erfolgte, wandte sich U per Telefon an den Geschäftsführer der in der Rechnung RE 1763136 angegebenen Firma S. Von diesem erfuhr er, dass das eingangs beschriebene Kaufangebot nicht von ihm stammt. Auch nicht die Rechnung RE 1763136. Auch konnte er nicht bestätigen, dass der Vorschuss in Höhe von 16.084,80 Euro einging.

Strafanzeige wegen Betrugs

U erkannte sofort, dass er Opfer eines Betruges wurde und stellte bei der Polizeiinspektion Regensburg Strafanzeige. Zur Aufklärung des Sachverhaltes wandte er sich an seine Hausbank, von der aus seine Überweisung erfolgte. Dort erfuhr er, dass das Konto, auf das die Überweisung getätigt wurde, bei einem Kreditinstitut in Frankfurt geführt wurde. Kontoinhaber ist aber nicht – wie in der Rechnung angegeben – die Firma S. Kontoinhaber ist eine Frau Susanne. Nicht der vermeintliche Rechnungsaussteller Firma S aus Hamburg.

Der Versuch, den überwiesenen Betrag zurückzubekommen, schlug fehl. Das Guthaben auf dem Frankfurter Konto wurde unmittelbar nach Gutschrift in eine Kryptowährung transferiert. Mit der Folge, dass nicht mehr nachverfolgt werden kann, wohin die Valuta gegangen ist. Aufgeklärt werden konnte, was hinter der Betrugsmasche steckt. Im Fokus steht eine Firma aus Berlin, die mit NS UG firmiert. Diese hat sich unberechtigterweise der Daten und des Logos der Firma S in Hamburg bedient. Mit diesem gekaperten Layout hat sie am Geschäftsverkehr teilgenommen. Mit Dokumenten, die den Originalen täuschend ähnlich sahen, wurde sie aktiv. Als Firma S hat sie Kraftfahrzeuge über das Internet angeboten, Kaufverträge abgeschlossen und – wie in unserem Fall – eine Abrechnung erstellt.

Rechnung perfekt gefälscht

Hinsichtlich der Originalunterlagen wurden die Dokumente nur bezüglich einer Position abgeändert. Die IBAN der Firma S wurde durch eine andere ersetzt. Und dies hatte zur Folge, dass die erwähnten 16.084,80 Euro nicht bei der Firma S landeten, sondern auf dem Konto der Frankfurter Bank – Inhaberin Frau Susanne. Diese war als geringfügig Beschäftigte bei der Firma NS UG angestellt. Sie hat für diese weisungsgemäß gearbeitet. Nämlich Eröffnung eines Kontos bei der Frankfurter Bank und Überlassung der Zugangsdaten an die Arbeitgeberin. Ihr wurde nur eine Kreditkarte ausgehändigt.
Frau Susanne war in die Kontoabläufe sonst nicht involviert. Abgeräumt wurde das Guthaben von der Firma NS UG. Das Guthaben auf dem Konto, das auf Frau Susanne lief, stand auf Null. Sie wurde ohne ihr Wissen ein Werkzeug in der Betrugsmaschine.

Prozess im Saarland

Die Protagonisten des Falls stammen aus Regensburg, Hamburg und Berlin. Wie kommt der Fall zu uns ins Saarland? Frau Susanne wohnt hier. Da die Valuta auf dem Weg über Kryptowährungen verschwunden ist und die Hintermänner nicht zu greifen sind, verlangt der Unternehmer aus Regensburg nunmehr von Frau Susanne die Zahlung der 16.084,80 Euro. Der Fall ist Gegenstand eines Verfahrens vor dem Landgericht Saarbrücken. Entschieden ist dieser Rechtsstreit noch nicht.

Dennoch möchte ich den Sachverhalt vortragen. Erschreckend an dem Fall ist, welche Tricks angewendet werden, um beträchtliche Summen zu ergaunern. Ich kann mich in die Position des Unternehmers aus Regensburg versetzen. Angebot und Rechnung waren perfekt imitiert. Es gab keine Hinweise darauf, dass eine Betrugsmasche abläuft. Auch ich hätte in diese Falle tappen können. Welche Lehre sollte man aus solchen Sachverhalten ziehen? Gerade bei geschäftlichen Kontakten über das Internet sollte man sich über den äußeren Schein hinaus darüber informieren, mit wem man es zu tun hat. Getreu den Vorgaben im Geschäftsleben: Trau, schau, wem!

 

Rechtsanwalt Hans-Joachim Hoffmann
Haus & Grund Saarbrücken
Tel.: 0681/66 83 7-0
Fax: 0681/66 83 7-16
E-Mail: info@hausundgrund-saarbruecken.de

oder

Anwaltskanzlei Hoffmann
Tel.: 0681/68 66 33 40
Fax: 0681/68 89 09 01
E-Mail: info@anwaltskanzlei-hoffmann.com

Zurück

Cookie-Hinweis

Diese Website nutzt Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzererfahrung zu ermöglichen. Wenn Sie nachfolgend zustimmen, werden alle Einstellungen aktiviert.

Cookie-Einstellungen