Kommentar
75 Jahre Grundgesetz
Die französische Menschenrechtscharta von 1789 erklärte Eigentum zu den „natürlichen und unveräußerlichen Rechten des Menschen“. Dies war Ausdruck des Freiheitswillens der Bürger gegen die ständisch-feudale Gesellschaftsordnung. Aus ihr entwickelte sich der Begriff des Privateigentums als unbeschränktes individuelles Herrschaftsrecht. Gleichzeitig entstand eine Gegenströmung, die die Sozialfunktion des Eigentums in den Vordergrund rückte. Sie gipfelte in der Forderung nach Abschaffung des Privateigentums und Errichtung eines kommunistischen Systems.
Dieses Spannungsfeld spüren wir bis heute, denn unser Grundgesetz respektiert beides: Das Eigentum, dessen Inhalt und Schranken durch die Gesetze bestimmt werden dürfen, und sein Gebrauch, der zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll. Artikel 14 des Grundgesetzes (GG) trifft dennoch eine klare Aussage: Privates Eigentum und die daraus resultierende Freiheit sind garantiert und vorrangig, allein der Gebrauch soll auch der Gesellschaft zu Gute kommen können.
Die Grenzen des Spannungsfeldes darf der Gesetzgeber austarieren, was ihm in den vergangenen Jahren nicht immer überzeugend gelungen ist. Deshalb hat Haus & Grund beispielsweise die Mietpreisbremse, die CO2-Bepreisung und die Grundsteuer auf ihre Vereinbarkeit mit Artikel 14 GG prüfen lassen. Das Grundgesetz jedenfalls ist und bleibt das Maß der Dinge. Seit nunmehr 75 Jahren! Herzlichen Glückwunsch.