Missbräuchliches Abzocken überall

Ein Datenmissbrauch liegt vor, wenn personenbezogene Daten von natürlichen oder juristischen Personen gegen deren Willen benutzt werden, um damit kriminelle Handlungen zu begehen. Zu den personenbezogenen Fakten zählen unter anderem Namen, Familienstand, Wohnort und anderes. Und ganz wichtig sind Angaben zu den Vermögensverhältnissen wie Bankverbindungen.

Gefühlt ist jeder von Missbrauch bedroht. Auch dann, wenn er glaubt, ganz vorsichtig mit der Bekanntgabe seiner Daten zu sein. Wie man völlig unerwartet in eine brenzlige Situation
gelangen kann, zeigt nachstehender Fall.

Erzählt wird die Geschichte von einer Person, die wir A nennen. Sie ist freiberuflich tätig. Sie betreibt ein Gewerbe mit 4 Mitarbeitern. Praktiziert wird in Saarbrücken. Im Februar 2024 bekam sie Post. Gerichtet an ihre Geschäftsadresse. Als Absender fungierte ein Inkassobüro aus Erkrath in NRW mit
nachstehendem Betreff:

  • Aufforderung zur Zahlung
  • Mahnverfahren Stufe 2
  • wegen einer Mitgliedschaft auf einer Plattform mit dem Namen Client Plus.
  • Als Gläubiger wird eine Firma mit dem Geschäftssitz in Hong Kong/China angegeben

Betreibt man bei Google eine Recherche, so sucht man vergebens nach einem solchen Betrieb. Vielmehr erhält man die Auskunft, dass man es mit jemandem zu tun hat, der Dienste über eine
Internetplattform mit dem Namen poppen.de anbietet. Mit wem man es konkret zu tun hat, bleibt im Dunkeln.

Das Inkassobüro fordert 127,00 € auf ein ihr gehörendes Geschäftskonto. A wusste, dass sie Dienstleistungen, die über die Plattform angeboten werden, nicht in Anspruch nimmt. Da A die Angelegenheit für delikat hielt und keine Lust hatte, hierüber eine gerichtliche Auseinandersetzung  zu führen, erkundigte sie sich zunächst in ihrem Umfeld - insbesondere bei dem halbwüchsigen Sohn -  ob sie etwas zur Angelegenheit sagen könnten. Möglicherweise - so die Vermutung von A - könnte jemand heimlich oder unter Inanspruchnahme des falschen Knopfes am PC irgendwelche Verbindungen geschaffen haben. Die Angesprochenen wiesen jegliche Beteiligung vehement von sich.

Darauf wandte sich A an die Absender des Mahnschreibens. Sie verlangte den Nachweis über den Abschluss einer Mitgliedschaft. Gleichzeitig teilte sie mit, dass sie mit der Angelegenheit nichts zu tun hat. A erhielt Antwort. Das Inkassobüro aus Erkrath räumte Datenmissbrauch ein und teilte mit, die Angelegenheit nicht weiterzuverfolgen. Aber damit war die Angelegenheit noch nicht erledigt.

Mit Schreiben vom 31.03.2025 meldete sich ein anderes Inkassobüro aus Düsseldorf. Geltend gemacht wurde dieselbe Forderung  von demselben Gläubiger aus Hong Kong. Neu war, dass nunmehr bei Nichterfüllung der Forderung das gerichtliche Mahnverfahren angedroht wurde und sich die Forderung von 127,00 € beim ersten Inkassobüro auf 172,00 € beim zweiten Inkassobüro erhöht hat.

Versandt wurde dieses Schreiben mit einem gelben Kuvert, wie es staatliche Behörden beim Versenden wichtiger Dokumente benutzen. Das Schreiben landete an die Geschäftsadresse von A. Eine Mitarbeiterin, die für das Öffnen der Post zuständig ist, öffnete das Kuvert in dem Glauben, es handele sich um etwas amtliches. Post, die Beiträge für ein Sexportal angemahnt wurde, erwartete sie nicht.

A ist über den zuvor geschilderten Sachverhalt sauer. - Zunächst musste sie feststellen, dass der Inhalt der Post bei den Mitarbeitern gebührende Aufmerksamkeit erfuhr. Weiter nervte es sie, dass jemand nach wiederholtem Datenmissbrauch unter Androhung eines empfindlichen Übels zum wiederholten Male versucht, sie pekuniär über den Tisch zu ziehen. Diesmal begnügt sich A nicht damit, die Angelegenheit bei dem neuen Inkassobüro klarzustellen.

Vielmehr veranlasst A

  • Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken wegen Datenmissbrauch.
  • Meldung beim Datenschutzbeauftragten für Nordrhein-Westfalen
  • Erhebung einer negativen Feststellungsklage gegen die zweite Inkassofirma mit dem Ziel, dass festgestellt wird, dass die behauptete Forderung nicht existiert.

Mit entsprechender Kostenfolge zu Lasten des Inkassobüros.

A hat sich geschworen, alles zu tun um verhindern, dass für sie relevante Daten an Dritte weitergegeben werden. Der geschilderte Fall zeigt, dass Kriminelle immer wieder Mittel und Wege finden, um getroffene Vorsichtsmaßnahmen zu überwinden. Man sollte alles hinterfragen.

Immer und überall lauert der Betrug.

Rechtsanwalt Hans-Joachim Hoffmann
Haus & Grund Saarbrücken
Tel.: 0681/66 83 7-0
Fax: 0681/66 83 7-16
E-Mail: info@hausundgrund-saarbruecken.de

oder

Anwaltskanzlei Hoffmann
Tel.: 0681/68 66 33 40
Fax: 0681/68 89 09 01
E-Mail: info@anwaltskanzlei-hoffmann.com

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