10 Jahre Mietdauer für Verbrauchserfassungsgeräte sind zu lang

Vor Jahren habe ich mich mit der in der Überschrift angesprochenen Problematik befasst. Ausgangspunkt hierfür war das am 19. Dezember 2007 verkündete Urteil des BGH. Es trug das Aktenzeichen XII 61/05. Früher war es Brauch, dass für Vermietung, Wartung und Ablesung von Ablesegeräten langfristige Verträge abgeschlossen wurden. 10 Jahre waren die Regel. Solange war der Verbraucher an die Ablesefirma gebunden. Wurden die Leistungen für die gesamte Laufzeit benötigt, gab es keine Probleme. Wohl aber, wenn sich vorzeitig etwas änderte.

Hat beispielsweise ein Verbraucher 1 Jahr nach Abschluss des Ablesevertrages seine Liegenschaft veräußert, so hatte er ein Problem.

Entweder sorgte er dafür, dass der Erwerber die Verbrauchserfassungsgeräte incl. Nebenverpflichtungen übernimmt, dann regelte sich die Sache so, oder er sah sich mit Schadenersatzansprüchen wegen Nichterfüllung in der Form von Verdienstausfall konfrontiert.

Der BGH hat in seiner Entscheidung diese Praxis gekippt. Eine zehnjährige Vertragsbindung ist unzulässig. Sie benachteilig den Verbraucher unangemessen. Die Erkenntnis ist schon über ein Jahrzehnt alt und gängige Praxis. Umso verwunderter war ich, als ich am 19. Dezember 2021 eine Anfrage erhielt: „Da ich in einem Zweifamilienhaus im Zuge von Umbaumaßnahmen die Trinkwasserversorgung mit getrennten Anschlüssen auf die beiden Wohnungen ausstatten möchte, habe ich den Abrechnungsvertrag mit der Firma X zum Jahresende gekündigt. Der Vertrag würde noch 8 Jahre laufen. Dafür werden mir für die Restlaufzeit fast Euro 2.000 Gebühren in Rechnung gestellt. 70 % von der Summe, die für die restlichen 8 Jahre Restlaufzeit hätten verlangt werden können. Bitte überprüfen Sie diese Berechnung.“

Das habe ich getan. Dem Mitglied konnte geholfen werden. Ihm wurde der Rat gegeben, den Versorgungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Und zwar mit dem Hinweis auf die vom BGH festgestellte Rechtslage.

Die Antwort, die das Mitglied erhielt war erfreulich: „Nach nochmaliger Überprüfung teilen wir Ihnen mit, dass wir die Rechnungen der Restvertragswerte über Euro 146,25 und Euro 1.791,54 brutto aus Kulanz storniert haben.“

Und welches Feedback ging an das Haus und Grund Team: „Ich danke Ihnen nochmals ganz herzlich für Ihre Bemühungen!“

Haus & Grund Saarbrücken
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