Das Berliner Testament“ - Eine Fessel

Viele Menschen möchten sich nicht mit dem eigenen Ableben befassen. Die Regelung des Nachlasses liegt außerhalb des Vorstellungsvermögens.

Zumindest vorläufig. Kommen die Menschen in ihre letzte Lebensphase, so ändert sich das Paradigma. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn die Betroffenen aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sind und die Kinder erwachsen sind und auf eigenen wirtschaftlichen Beinen stehen. Dann setzt eine neue grundsätzliche Denkweise ein.

In dieser Phase sind wir gefragter Ansprechpartner. Neutral und ohne eigene wirtschaftlichen Interessen. Bei den Interessenten, die zu uns kommen, handelt es sich um Eheleute mit den oben näher beschriebenen familiären Hintergründen. Und da wir die Interessen der Haus- und Wohnungseigentümer vertreten, ist natürlich von Grundbesitz die Rede. Bei den Gesprächen spielt das Berliner Testament eine zentrale Rolle. Das ist kein Wunder, denn die Hälfte der in Deutschland verfassten Testamente entsprechen diesem Muster.

Was ist ein Berliner Testament?

Es handelt sich hierbei um eine besondere Art des gemeinschaftlichen Testamentes, bei dem sich Ehegatten gegenseitig als Erbe einsetzen, um die Versorgung des länger Lebenden sicherzustellen. Zugleich bestimmt sie in der letztwilligen Verfügung, dass nach dem Tod des überlebenden Ehegatten der beiderseitige Nachlass einer oder mehreren anderen Personen zufallen soll. Dabei handelt es sich in der Regel um Kinder. Es können auch andere Personen bedacht werden.

Vorteil: Die Errichtung eines Berliner Testamentes ist vergleichsweise einfach und kostengünstig.  Es muss von demjenigen, der damit über sein Vermögen für den eigenen Todesfall verfügen will, vollständig handschriftlich verfasst und mit Vor- und Nachname unterschrieben sein. Dringend zu empfehlen ist, Ort und Zeit der Errichtung anzugeben. Zur Wirksamkeit des Berliner Testamentes gehört es, dass auch der andere Ehegatte die letztwillige Verfügung unterschreibt. Ebenfalls mit Vor- und Nachname.

Nachteil: So einfach es ist, ein Berliner Testament abzufassen, so schwierig ist es, seine Wirkungen aus der Welt zu schaffen. Leben die Beteiligten noch, können sie das Berliner Testament in der Form, wie sie es errichtet haben, wieder aufheben. Will sich nur einer von den Vereinbarungen lösen, muss er sich zu einem Notar begeben, um seine Erklärung zum Berliner Testament zu widerrufen. Die vorgenannte letztwillige Verfügung verliert auch dann seine Wirkung, wenn die Ehe geschieden ist. Und im Zweifel ist die Verfügung auch nutzlos, wenn die Voraussetzungen für eine Scheidung vorliegen.

Bei Gesprächen mit Testierwilligen fällt auf, dass sich dieser Personenkreis keine Gedanken darüber macht, wie sich die Situation nach dem Tod des Erstversterbenden darstellt. Dann sprechen wir von dem Zementierten Testament. Nichts geht mehr. Der Überlebende kann bezüglich seiner Nachlassangelegenheit nichts mehr ändern. Es bleibt bei den einmal getroffenen letztwilligen Verfügungen. Diesen Aspekt sollten die Akteure beachten.

Bekanntlich sind die Lebensumstände dynamisch:

  • Das gilt einmal für die Erbmasse selbst. Diese kann sich durch Zuwendungen, die mit dem Erstversterbenden nichts zu tun haben, stark ändern. Durch Leistung des Überlebenden wächst dessen Vermögen an. Er kann erben oder im Lotto gewinnen. Alles geht an die Schlusserben.
  • Die persönlichen Umstände des Überlebenden können sich ändern. Ein Klassiker ist, dass der oder die Überlebende eine neue Partnerschaft eingeht. Erfahrungsgemäß ist eine solche Situation gefahrengeneigt. Die Vorstellung, dass es zum Zerwürfnis zwischen Elternteil und Kindern kommt, ist kein seltener Fall. Es kommt zum Krach. Durch das Berliner Testament ist das überlebende Elternteil daran gehindert, irgendetwas an dem Geldfluss zu ändern.

Wer sich mit dem Gedanken trägt, ein Berliner Testament abzuschließen, sollte sich mit dem Aspekt der Unabänderlichkeit befassen. Gegebenenfalls kann eine Öffnungsklausel vereinbart werden, deren Vereinbarung ist zulässig.


Rechtsanwalt Hans-Joachim Hoffmann


Haus & Grund Saarbrücken

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