Editorial: Das Saarland braucht keine Wohnungspolizei

Liebe Leserinnen und Leser, der Landtag des Saarlandes strickt an einem Wohnungsaufsichtsgesetz. Damit soll im Saarland eine „Wohnungspolizei“ installiert werden. Der Gesetzesentwurf beginnt mit den Worten „Die Wohnungsaufsicht ist Aufgabe des Staates“. Der Staat macht sich also zur Aufgabe, unsere Wohnungen zu beaufsichtigen. Warum? Hier soll mit Kanonen auf Spatzen geschossen werden.

Ehrbares Ziel des saarländischen Landtags sind die Vermieter einiger weniger Schrott-Immobilien, die ihre Objekte vermieten, obwohl dort Mindestanforderungen an Wohnraum fehlen. In Saarbrücken sollen geschätzte 50 Immobilien davon betroffen sein. Deren Eigentümer sind nicht die Menschen, deren Interessen wir vertreten.

Opfer sind nun aber alle Saarländer, denn der Gesetzesentwurf richtet sich undifferenziert an Bewohner und Eigentümer. Der Preis besteht in der Förderung von Denunziantentum und Mieterhöhungen.

Mit dem Gesetz sollen Mindestanforderungen an saarländischen Wohnraum geregelt werden. Abweichungen können dann mit Unbewohnbarkeitserklärungen geahndet werden. Darauf können dann wiederum staatliche Räumungsverfügungen gestützt werden. Trotzdem soll – wie auch immer – daraus drohende Obdachlosigkeit vermieden werden. Vor allem soll das Gesetz ausdrücklich das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung aus Artikel 13 des Grundgesetzes einschränken. Bei „konkreten Anhaltspunkten“ für Überbelegung oder für unzulässige Nutzung nach einer Unbewohnbarkeitserklärung soll die Wohnungspolizei sogar jederzeit, ohne Ankündigung und ohne Einwilligung Wohnungen betreten können.

Das alles wird im Saarland nicht gebraucht. Mit bereits geltendem Recht kann gegen die Missstände vorgegangen werden. Dazu braucht es kein neues Gesetz, sondern beherzte Beamte, Rechtsanwälte und Richter. Das Wohnungsaufsichtsgesetz birgt Missbrauchsgefahr. Es verursacht Bürokratie und Kosten. In wirtschaftlich knappen Zeiten, in denen Sparsamkeit und Zusammenhalt gefordert wird, ist das ein falsches Signal.

Wenn sich der Gesetzgeber nicht von seinem Aktionismus abbringen lässt, bleibt die Hoffnung, dass die dann zuständigen Behörden das Gesetz nur auf die wenigen Immobilien anwenden werden, für die es geschaffen wird. Darauf will Haus & Grund achten um Sie, unsere Mitglieder, zu schützen. Bleiben Sie also hoffnungsvoll und zuversichtlich.

Herzlichst grüßt Sie Ihr Verbandsvorsitzender
Norbert Behle

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