Editorial des Mitgliedermagazins Mai 2023
Cannabis, Heizungen und Grundsteuer
Liebe Leserinnen und Leser,
heute sind Öl- und Gasheizungen erlaubt und Cannabis ist verboten. Bald ist es umgekehrt, denn unsere Regierung will Cannabis erlauben und ab 2024 ein Verbot für den Einbau von Öl- und Gasheizungen erlassen. Wenn dieses Verbot kommt, wird es die Aufgabe von Haus & Grund sein, Ihnen die Ausnahmeregelungen zu erklären und Sie zu beruhigen. Denn natürlich soll und wird dadurch niemand ruiniert werden. Man kann und wird Sie nicht für den Besitz von Öl- oder Gasheizungen bestrafen oder diese zwangsweise stilllegen.
Teilweise fällt es schwer, den Plan der Regierung ernst zu nehmen. Denn wenn Sie ab 2024 eine Öl- oder Gasheizung als Ersatz einbauen und noch nicht 80 Jahre alt sind, müssen Sie nach diesem Plan innerhalb von 3 Jahren die nächste Heizung einbauen. Das ist mehrfacher Unsinn und damit wir das nicht merken, wird nun die Legalisierung von Cannabis vorangetrieben. Aber auch ohne berauschende Mittel wird der eine oder andere Energieberater bei dieser Nachricht lachend (oder weinend?) unter dem Tisch gelegen haben, denn in Kenntnis von Material- und Fachkräftemangel will die Regierung einzelnen Bürgern auferlegen, in kürzester Zeit eine neue und funktionierende Heizung wieder auszutauschen. Heizungskauf wird dann zum Zeitvertreib, nach dem Motto „Wie verbrenne ich mein Geld im wahrsten Sinne des Wortes?“ Wer 80 Jahre und älter ist, soll sogar noch öfter Öl- und Gasheizungen tauschen dürfen. Vielleicht bilden sich demnächst Heizungstausch-Kreise mit Leih-Opas? Und arbeitslose Drogen-Dealer werden vielleicht auf Heizungen umsatteln. Ich vertiefe das Thema noch nicht, denn ich möchte nicht den letzten Anschein der Ernsthaftigkeit verlieren.
Lieber informiere ich Sie über das ebenso unerfreuliche Thema Grundsteuer. Die Reform im Saarland und in zehn anderen Bundesländern ist wohl verfassungswidrig, wie Haus & Grund gutachterlich ermittelt hat (siehe Seite 122). Nach dieser Erkenntnis muss nun jedem Eigentümer geraten werden, gegen die derzeit ergehenden Grundsteuerwertbescheide rechtzeitig, also innerhalb eines Monats ab Bekanntgabe, Einspruch einzulegen und das mit verfassungsmäßigen Bedenken zu begründen. Es bleibt zu hoffen, dass die Finanzverwaltung solche Einsprüche ruhen lässt, bis die angekündigten Musterverfahren entschieden wurden, denn sonst bekommen wir eine Klagewelle noch nie dagewesenen Ausmaßes mit Kosten und Mühen, die kein Mensch haben will.
Herzlichst grüßt Sie Ihr Verbandsvorsitzender
Norbert Behle