Form der Einberufung einer Eigentümerversammlung

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist der Souverän. Sie herrscht mit uneingeschränkter Macht. Die einzelnen Wohnungseigentümer bilden die Gemeinschaft. Die WEG ist Organ und führt deren Willen aus.

Aber wie kommt es zu den Entschlüssen?

Dieses Procedere ist in § 24 WEG geregelt. Beschlüsse werden von der Versammlung der Wohnungseigentümer gefasst.

Wie kommt dieses Gremium zustande?

Die Regel ist, dass der Verwalter einmal im Jahr zur Zusammenkunft lädt. Das ist die Mindestzahl. Haben die Wohnungseigentümer eine häufigere Frequenz vereinbart, so hat der Verwalter diesen Wunsch zu befolgen.

Sporadisch hat eine Wohnungseigentümerversammlung zu erfolgen, wenn mehr als ein Viertel der Wohnungseigentümer dies verlangt.

Bei Einladungen sind zwingende Formalien zu beachten. Die Textform ist zu beachten und die Gründe sind anzugeben.

Nach neuem Recht (ab 01.12.2020) soll die Ladungsfrist drei Wochen betragen (§ 24 Abs. 4 WEG). Nur in Fällen besonderer Dringlichkeit kann die Zeitspanne verkürzt werden.

Was ist aber, wenn der Verwalter den zuvor beschriebenen Regularien nicht nachkommt? Er beruft, obwohl er dies einmal im Jahr müsste, keine Versammlung ein, oder er stellt sich taub, wenn über ein Viertel der Wohnungseigentümer die Sitzung fordert. Dafür hält § 24 Abs. 3 WEG Instrumente bereit.

Fehlt ein Verwalter oder weigert er sich pflichtwidrig, die Versammlung der Wohnungseigentümer einzuberufen, so kann die Versammlung auch durch den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirats, dessen Vertreter oder einen durch Beschluss ermächtigten Wohnungseigentümer einberufen werden.

Was ist aber, wenn es die vorbezeichneten Gremien nicht gibt?

Dann kann sich ein Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft durch Gerichtsbeschluss ermächtigen lassen, die Versammlung einzuberufen.

Solange uns die Covid 19-Pandemie in Atem hält, sind die vorgenannten Instrumente nur eine stumpfe Waffe. Die Praxis zeigt, dass die Einberufung einer Versammlung mit Hinweis auf die Ansteckungsgefahr blockiert werden kann. Im Laufe des Jahres 2021 dürfte die Frequenz der Durchimpfung soweit fortgeschritten sein, dass man sich wieder auflagenfrei versammeln kann.

Solange sollte man die Füße stillhalten. Ungeduld und Hektik schlagen sich in diesen schweren Zeiten auf das Gemüt. Dies sollte man sich nicht antun.

 

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