Grundsteuer-Reform

Grundsteuer künftig selbst berechnen

Spätestens ab 2025 wird die Grundsteuer in ganz Deutschland neu berechnet. Mit Hilfe des Grundsteuerrechners auf der Homepage von Haus & Grund Deutschland, können Eigentümer einen ersten Eindruck davon erhalten, was künftig an Grundsteuerbelastung auf sie zukommt.

Bis 2025 muss sich jedes Bundesland für eine neue Berechnungsmethode entschieden haben. So hat es das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr 2018 festgelegt. Ab 2021 werden die ersten Bundesländer je nach gewählter Methode mit der Erhebung von Daten beginnen. Entsprechende Aufforderungen zur Abgabe von Steuererklärungen werden ab diesem Zeitpunkt nach und nach an die Eigentümer verschickt.

Länder können Berechnungsmethoden wählen

Viele Ideen und Entwürfe kursieren um die Frage, ob und inwieweit aktuelle Marktwerte bei der Neuberechnung der Grundsteuer eine Rolle spielen sollen. Als bereits verabschiedetes Gesetz liegt derzeit nur das an aktuellen Mieten und Bodenrichtwerten orientierte sogenannte Bundesmodell aus dem Bundesfinanzministerium vor. Hierfür können sich die Bundesländer entscheiden, sie können aber auch eigene Methoden wählen.

Was ist das Bundesmodell?

Das Bundesmodell, auch Scholz-Modell genannt, bietet für Wohnimmobilien im Grunde eine leicht vereinfachte und stark pauschalisierte Variante des bisherigen Berechnungsverfahrens an. Es bevorzugt aber durch einen Rabatt bei der Steuermesszahl vor allem genossenschaftliche und gemeindliche Wohnungsanbieter. Haus & Grund Deutschland setzt sich für ein einfaches, nachvollziehbares und wertunabhängiges Grundsteuermodell ein, das sich nur an der Wohn- und Grundstücksfläche orientiert. Nur dies begrenzt die Unterschiede in der künftigen Steuerlastverteilung innerhalb einer Gemeinde auf ein erträgliches Maß.

Grundsteuerrechner gibt ersten Einblick

Mithilfe unseres Grundsteuerrechners können Eigentümer auf unserer Homepage einen ersten Eindruck davon erhalten, was künftig an Grundsteuerbelastung auf sie zukommt, wenn sich ihr Bundesland für das Bundesmodell aus dem Hause Scholz entscheidet.

Planungsstand der Bundesländer

Nach derzeitigem Stand wollen die Bundesländer Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen das Bundesmodell übernehmen. Sachsen will es mit einer geänderten Steuermesszahl umsetzen. Bayern will ein rein flächenbezogenes und wertunabhängiges Modell einführen. Hamburg, Hessen und Niedersachsen prüfen Modelle auf wertunabhängiger, flächenbezogener Grundlage mit einem „Lagezuschlag“, der sich am Bodenrichtwert orientiert. In Baden-Württemberg wurde zuletzt sehr kontrovers über die Einführung einer „Bodenwertsteuer“ diskutiert, die das Grundstück nach aktuellem Bodenrichtwert besteuert.

Unseren Grundsteuerrechner können Sie ab dem 3. September 2020 unter www.hausundgrund.de/grundsteuerrechner abrufen.

Sibylle Barent
Leiterin Steuer- und Finanzpolitik

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