Der Schlüssel ist weg
Verein Saarbrücken
Hinweis zur Beilage – Erhebungsbogen
Sehr geehrtes Mitglied
nach den gesetzlichen Bestimmungen kann ein einmal vereinbarter Mietzins im Laufe der Mietzeit nur unter Bezugnahme auf drei Vergleichsmieten auf die ortsübliche Vergleichsmiete erhöht werden.
Diese unpraktikable Regelung hat in der Praxis in vielen Fällen zu einem Mietpreisstopp bei bestehenden Mietverhältnissen geführt.
Zur Stärkung unserer Verhandlungsposition benötigen wir für unsere Vergleichsmietensammlung dringend aktuelle Vergleichsmieten, d.h. Mieten, die erst im Laufe dieses Jahres oder in den beiden vorangegangenen Jahren vereinbart worden sind.
Wir erlauben uns daher die Bitte an Sie zu richten, den vereinbarten Mietzins und die Qualitätsmerkmale Ihrer vermieteten Wohnungen auf dem beigefügten Erhebungsbogen anzugeben. Bitte füllen Sie für jede Wohnung nur ein Blatt aus. Bei Bedarf können Sie weitere Erhebungsbogen von uns anfordern.
Schließlich werden auch Sie unter dem steigenden Kostendruck, dem das private Haus- und Grundeigentum ausgesetzt ist, in absehbarer Zeit vor dem Problem stehen, die heute vereinbarten Mieten erhöhen zu müssen. Hierzu wird auch Ihnen dann unsere Vergleichsmietensammlung, die aktuelle Marktmieten enthält, von großem Nutzen sein.
Für Ihre Mithilfe und Mühe bedanken wir uns recht herzlich im Voraus.
Wir würden uns freuen, wenn Sie uns auch Daten mitteilen, die für Gebiete jenseits der Landeshauptstadt Saarbrücken relevant sind.
Christiane Hoffmann
-Rechtsanwältin-
- Vorsitzende