Nach dem Starkregen ist vor dem Starkregen
Vorsorge und schnelles Reagieren sind bei Hochwasser das A und O
2016 und 2018 haben mehrere Starkregenereignisse Kommunen und Hauseigentümer im Saarland in Bedrängnis gebracht. Massive Überflutungen in Städten und Gemeinden und hohe Gewässerpegelstände waren die Folge. Es entstanden Schäden an öffentlicher Infrastruktur und Privathaushalten in Höhe von mehr als 50 Millionen Euro. Darauf hat das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Saarland reagiert und in den drei Gemeinden Eppelborn, Sulzbach/Friedrichsthal und Wadern Pilotprojekte initiiert, um Methoden zur Kartierung von Starkregen-Gefahrenzonen zu ermitteln. 2019 wurde mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie Hochwasserschutz und einer Förderung von bis zu 90 %, die Entwicklung und Verbreitung von Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten in allen saarländischen Gemeinden unterstützt. In den Konzepten ergänzen sich die Erstellung von Gefahrenkarten und die Ermittlung geeigneter Maßnahmen für Überflutungsschutz und -vorsorge mit einer engen Beteiligung und Information der Bürger und Betroffenen beim gesamten Aufstellungsprozess.
Bereits 29 saarländische Kommunen haben sich mit dem Thema der kommunalen Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzepte befasst und befinden sich in unterschiedlichen Stadien der Bearbeitung. Die Karten gelten dabei auch als Basis für die Eigenvorsorge der Bürger aber auch der Kommunen. Darauf lässt sich erkennen, wo bei bestimmten Niederschlägen Überschwemmungen zu erwarten sind. Da die Auswirkungen von Unwettern auch künftig nicht beherrschbar sein werden, ist es umso wichtiger, dass nicht nur Kommunen mit Starkregenkonzepten Grundlagen schaffen, sondern auch Haus- und Grundstückseigentümer oder Mieter selbst vorsorgen.
Das Umweltministerium unterstützt daher nicht nur Kommunen bei der Erstellung der Konzepte oder bei baulichen Maßnahmen zur Hochwasservorsorge finanziell, sondern fördert auch bei einer möglichen Betroffenheit durch Flusshochwasser Privathaushalte, wenn es um die hochwassersichere Nachrüstung von Heizöltanks geht. Dabei werden bauliche Maßnahmen, die das Wasser von der Tankanlage fernhalten, ebenso gefördert wie der Einbau zugelassener Tanks mit vorschriftsmäßiger Sicherung gegen Aufschwimmen. Informationen und Ansprechpartner zur Förderung durch das Land finden Sie unter wasser.saarland.de. Das Umweltministerium unterstützt die Eigentümer dabei, das persönliche Hab und Gut vor größeren materiellen Schäden zu bewahren, existenzgefährdende Haftungsschäden zu vermeiden und schützt gleichzeitig unsere Gewässer vor gefährlichen Verunreinigungen. Anlagenbetreiber von Bestandsanlagen, die spätestens bis zum 5. Januar 2023 in festgesetzten Überschwemmungsgebieten zur hochwassersicheren Nachrüstung verpflichtet sind, werden so durch das Umweltministerium finanziell entlastet.
Darüber hinaus sollten Haus- und Grundstückseigentümer oder Mieter sich rechtzeitig auf Starkregenereignisse vorbereiten. Unabhängig von der Lage in einem Überschwemmungsgebiet sollten sie ihre persönliche Gefährdung beurteilen und dabei die bauliche Situation beachten. Denn: jeder sollte sein Risiko kennen. Gab es beispielsweise bereits in der Vergangenheit Probleme mit Starkregen oder steht das Haus am Hang, an einem Gewässer oder in einer Talmulde ? Zur Ermittlung des individuellen Risikos gehört auch, mögliche Wassereintrittswege im Haus zu identifizieren und für ihre Sicherung vorzusorgen. Für den Fall der Fälle sollten Verhaltensregeln mit der Familie oder Nachbarn bei Überschwemmungen besprochen werden. Und: Nicht nur Heizöl kann unsere Gewässer gefährden. Im Keller gelagerte wassergefährdende Stoffe sollten zudem hochwassersicher aufbewahrt werden.
Es ist dringend zu raten, Versicherungen zu prüfen, bspw. ob die Wohngebäudeversicherung auch eine Elementarschadenabsicherung beinhaltet. Sonst kommt nach dem Schadensereignis das böse Erwachen. Viele Versicherer bieten als Zusatz zur Gebäudeversicherung eine Elementarschadenversicherung an, die neben Überschwemmung auch Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbruch abdeckt. Und auch an die Inneneinrichtung sollte gedacht werden. Diese ist nicht über die Wohngebäudeversicherung versichert. Eine Hausratversicherung, die auch Elementarschäden abdeckt, sichert das Risiko für Schäden an Möbeln und Geräten ab.
Die o.g. Förderrichtlinie Hochwasserschutz des Umweltministeriums steigert das Bewusstsein sowohl bei Kommunen als auch bei Haus- und Grundstückseigentümern und Mietern für die Notwendigkeit, sich intensiver mit dem Thema Starkregen und Hochwasservorsorge auseinander zu setzen. Denn: Nach dem Starkregen ist vor dem Starkregen. Informationen zur Hochwasservorsorge und Förderung von hochwassersicheren Heizöltanks finden Sie unter wasser.saarland.de.
Reinhold Jost
Minister für Umwelt und Verbraucherschutz