Vor der eigenen Haustür kehren

Haus & Grund Saarland ist Herausgeber eines Wohnungsmietvertrages. Er spiegelt die neueste Rechtslage wieder. Zuletzt wurde das Dokument im August 2022 überarbeitet.

§ 27 enthält eine Regelung.
Diese beinhaltet unter Überschrift:

Die Erhaltung des Hauseigentums verpflichtet den Mieter zu Folgendem

… Reinigen des Bürgersteigs.

Der Fall, der hier besprochen wird, spielt sich in der Landeshauptstadt Saarbrücken ab. Dort gilt die Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 07.12.2004.

In § 5 Ziffer 1 der Satzung wird die Reinigung der Bürgersteige den Eigentümern der anliegenden Grundstücke auferlegt.

In § 6 wird Art und Umfang der Reinigungspflicht bestimmt.

  • Samstags vom 01.04. – 30.09. bis 19.00 Uhr
  • Samstags vom 01.10. – 31.03. bis 17.00 Uhr

Offenbar kam man dieser Verpflichtung nicht nach.

Am 16.02.23 wurde auf dem Bürgersteig des anliegenden Grundstückes Reste von Laub festgestellt. Daraufhin bekam der Grundstückseigentümer Post des Zentralen Kommunalen Entsorgungsbetriebes Saarbrücken (ZKE).

Diese enthielt eine Aufforderung zur Bürgersteigreinigung wegen folgenden Verstoßes:

Verschmutzung des Bürgersteiges mit Androhung einer Geldbuße bis 500 Euro. Das Unterlassen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Mit diesem Schreiben kam der Adressat des Schreibens zu uns mit der Frage, was zu veranlassen ist. Schließlich habe er gemäß der eingangs zitierten Passage aus dem verwendeten Mietvertrag einem Mieter die Reinigungspflichten bezüglich des Bürgersteiges auferlegt.

Unsere Antwort:

  • Der Vermieter kann zwar im Innenverhältnis die Reinigungspflicht auf seinen Mieter übertragen.
  • Im Außenverhältnis bleibt nach der Straßenreinigungssatzung die Obliegenheit des Grundstückseigentums, sich um die Beseitigung des Laubes auf den Gehweg zu kümmern -also zunächst den Besen nehmen und das Laub selbst beseitigen.

Parallel hierzu muss der Mieter auf die übertragenen Pflichten hingewiesen werden. Und gegebenenfalls abgemahnt werden, mit der Konsequenz, dass der Mietvertrag wegen Pflichtwidrigkeit gekündigt werden kann.


Haus & Grund Saarbrücken

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