Editorial des Mitgliedermagazins November 2021
Werbung zum Kohlemachen
Liebe Leserinnen und Leser,
herzlichen Dank für die freundlichen Anregungen nach unserem letzten Editorial. Nicht nur für künftige Artikel und Beiträge haben Sie uns Ideen gegeben. Auch zum Schwimmschiff trafen Anmerkungen und Nachrichten ein. Das verwunderte besonders, denn der Artikel stammte doch vom September und in der Oktober-Ausgabe haben wir nur die Überschrift nachgeliefert. Es zeigt sich also, dass die Bedeutung von Überschriften gar nicht überschätzt werden kann.
Unterschätzt wird oft, was die KfW für uns private Hauseigentümer bereithält. Obwohl wir Saarländer uns doch beim Kohlemachen auskennen sollten und obwohl wir völlig unverhohlen und legal zum Abkassieren aufgefordert werden, trauen viele dem Braten nicht und lassen es bleiben. Sie sagen sich (und mir): „Ich brauche das nicht, ich blicke da nicht durch und das ist auch viel zu viel Bürokratie.“
Falsch! Die KfW bietet nicht nur Darlehen, sondern für viele Arten der Haussanierung auch Zuschüsse. Zuschüsse sind wie bares Geld und diese Art von „Kohle“ kann jeder gebrauchen! Sie brauchen sich damit auch nicht auszukennen. Zugegeben, das ist Otto Normaleigentümer auch kaum möglich. Denn Förderungen gibt es nicht nur von der KfW, sondern auch vom BAFA, also dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Ein Laie ahnt das nicht. Er ahnt oft auch nicht, dass Sanierungsmaßnahmen, die er für normal und geboten hält, bezuschusst werden.
Es steht aber fest, dass der Bund uns über diese Institutionen Milliarden (!) bietet, wenn wir den Weg durch den Dschungel finden. Und das geht ganz einfach, denn als Pfadfinder durch die Fördertöpfe fungieren professionelle Energieberater, die uns für wenig Geld und eine Unterschrift aufzeigen, was wir tun und was wir bekommen können. Und die uns dann auch den ganzen Papierkrieg abnehmen. Natürlich fallen die Kosten für den Energieberater in der Regel bis zu 80 % unter die Förderung.
Dann müssen Sie nur noch die wichtigste Regel der Förderung beachten: Erst den Antrag stellen, dann die Maßnahme beginnen. Aber darauf weist Sie Ihr Energieberater hin.
Interesse geweckt? Dann legen Sie los und holen Sie sich auf diesem legalen Weg Ihre Steuergelder zurück.
Herzlichst grüßt Sie Ihr Verbandsvorsitzender
Norbert Behle