Editorial des Mitgliedermagazins Juli 2025

TUT DAS NICHT!

Liebe Leserinnen und Leser,

in dieser Ausgabe lesen Sie auf Seite 202, dass die für Bürokratie bekannte EU-Kommission die deutschen Regelungen kritisiert, mit denen in laufende Mietverhältnisse eingegriffen wird. Das ist eine Ohrfeige für die ehemalige Ampel-Regierung und ein Wegweiser für die neue Regierung, die dennoch den Wohnungsmarkt nicht auf den Weg der Besserung schickt. Stattdessen zieht man u. a. in Betracht, die unbürokratische und oft empfehlenswerte Staffelmiete (siehe Seite 204) bürokratisch zu regulieren. Tut das nicht!

Bei diesen drei Worten erinnere ich mich daran, dass mir vor über 20 Jahren ein damals 90-jähriges Mitglied verriet, wie er seinen zahlungsunwilligen Mieter losgeworden ist. Er hat die Haustür zugemauert, als dieser in Urlaub war und dessen Sachen vor die zugemauerte Tür gestellt. Das war Ausdruck höchster Verzweiflung, aber natürlich damals wie heute indiskutabel, hochgradig illegal und unter anderem als Nötigung strafbar. Noch heute muss ich immer wieder vor ähnlichen Taten warnen.

Ähnliches gilt auch für kürzlich von Neumitgliedern erfragte Problemlösungen. Darf ich einfachverglaste Fenster der Mietwohnung ausbauen, wenn mein Mieter keine Miete zahlt, weil die Fenster angeblich undicht sind? Nicht zu beanstanden wären Ausbau und Ersatz der alten Fenster. Auch der vom Mitglied vorgeschlagene ersatzlose Ausbau würde zwar die undichten Fenster faktisch beseitigen, wäre aber illegal, somit strafbar und auch nicht gerade klimafreundlich. Ähnlich strafbar macht sich der Vermieter, wenn er seinem nicht zahlenden Mieter das Wasser abdreht. Die Idee des Mitgliedes, das Wasser stattdessen auf Tröpfel-Stärke zu reduzieren, ist Ausdruck seiner Verzweiflung, aber nicht weniger illegal und strafbar.

Auch Bürokratie bewirkt oft Verzweiflung. Das Landgericht Saarbrücken beschäftigt sich gerade mit einem Auswuchs dessen. In einem notariellen Vertrag kaufte ein Erwerber ein genau bezeichnetes noch zu vermessendes Teil einer Parzelle. Die Untere Bauaufsicht (UBA) verlangte dann aber zusätzlich einen noch detaillierteren Plan mit Unterschrift des Erwerbers. Da dieser das grundlos verweigert, kann das Grundstück weder geteilt noch neu bewirtschaftet werden. Aber der Sachbearbeiter der UBA hat nun erstmal Ruhe und das Landgericht Arbeit.

Wenn Sie etwas tun wollen, lesen Sie gerne auf Seite 208 unsere Ergänzung zum Thema Geothermie aus der letzten Ausgabe und lassen Sie uns mit Taten unbürokratisch klimaneutral werden.

Herzlichst grüßt Sie Ihr Verbandsvorsitzender

Norbert Behle

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