Editorial des Mitgliedermagazins Oktober 2025
Grubenwasser in Camphausen
Liebe Leserinnen und Leser,
eigentlich wollte ich Ihnen berichten, dass uns im gerade begonnenen Herbst durch die Zeitumstellung eine Stunde geschenkt wird. Dann fiel mir auf, dass ich das schon vor zwei Jahren an dieser Stelle getan habe und Sie das also schon längst von mir wissen. Deshalb werfe ich dieses Mal einen Blick auf den Herbst des Lebens. Dessen Anfang lässt sich anders als der astronomische Herbst nicht an einem konkreten Datum festmachen, denn anders als das Kalenderjahr kennt das Leben keine feste Tag-und-Nacht-Gleiche.
Wenn Sie an den Herbst des Lebens denken oder sogar glauben, ihn schon erreicht zu haben, haben sie bestimmt schon an die Erbschaftsteuer und deren Vermeidung gedacht. Der steuerliche Freibetrag für Erbschaften und Schenkungen liegt bei 500.000 Euro für Ehepartner, 400.000 Euro für Kinder, 200.000 Euro für Enkelkinder und 20.000 Euro für andere Personen. Das ist seit 2009 so. In den letzten knapp 17 Jahren hat sich alleine der Verbraucherpreisindex um ca. 40 Prozent erhöht. Immobilienwerte sind noch viel mehr gestiegen. Zugespitzt wurde das ab 2023 durch Verschärfungen des Bewertungsgesetzes.
Eine Erhöhung der Freibeträge ist also dringend geboten. Besser wäre eine grundlegende Reform. Noch besser wäre eine Abschaffung der Erbschaftsteuer, denn das würde auch zur Entbürokratisierung beitragen. Da die Abschaffung von staatlichen Einnahmequellen aktuell unrealistisch erscheint, ist es umso wichtiger, dass legale Steuervermeidung betrieben wird, z. B. durch Übertragung zu Lebzeiten „mit warmer Hand“. Diese muss nicht kompliziert sein. Wie unsere Beratungspraxis zeigt, ist schon nicht jedem Immobilieneigentümer bekannt, dass die steuerlichen Freibeträge alle zehn Jahre ausgeschöpft werden können.
Diese Zehnjahresfrist ist übrigens nicht zu verwechseln mit der gleichen Frist des § 2325 BGB für den Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen. Deren Kenntnis ist vor allem dann wichtig, wenn Pflichtteilsansprüche im Raume stehen.
Auf der vorletzten Seite unseres Magazins finden Sie in unserem Medienangebot mehrere Bücher, die Ihnen einen Einstieg in das Thema vermitteln können. Auch Ihr Ortsverein ist Ihnen sicherlich gerne behilflich. Wenn uns das gelingt, haben sich Ihre Mitgliedsbeiträge schnell für 100 Jahre und mehr gelohnt. Bleiben Sie uns also gewogen und empfehlen Sie uns weiter.
Herzlichst grüßt Sie Ihr Verbandsvorsitzender
Norbert Behle