Editorial des Mitgliedermagazins September 2026

Kühlen Kopf bewahren

Im Winter heißt es: Fenster zu, sonst heizen Sie für draußen. Im Sommer kann man den Gedanken umdrehen. Wer tagsüber die Fenster offen lässt und die heiße Luft hereinholt, darf sich nicht wundern, wenn die Wohnung warm wird. Angesichts der jüngsten Hitzewellen denkt nun Bundesjustizministerin Hubig darüber nach, Mietern den Einbau von Klimaanlagen oder zusätzlichen Sonnenschutz gesetzlich zu erleichtern. Dabei lässt sich manches Hitzeproblem mit dem Rollladengurt schneller lösen als mit dem Bundesgesetzblatt: tagsüber Fenster zu, Rollläden runter, nachts lüften. Fragen Sie den Energieberater Ihres Vertrauens.
Natürlich gibt es Wohnungen, in denen es trotzdem unangenehm heiß wird. Und natürlich kann dort eine Klimaanlage sinnvoll sein. Aber nicht jedes Problem beginnt beim Vermieter und nicht jedes Problem braucht ein neues Gesetz. Mieter und Vermieter können miteinander reden und vernünftige Lösungen vereinbaren. Sie tun das auch millionenfach. Eigentumsrecht und Vertragsfreiheit sind schließlich keine Hitzeschäden, die der Gesetzgeber beseitigen müsste.

Gerade bei uns im Saarland wird ein großer Teil des Mietwohnungsbestandes von privaten Eigentümern getragen. Der klassische Eigentümer eines Zweifamilienhauses oder eines Hauses mit Einliegerwohnung wohnt selbst darin und vermietet den übrigen Teil. Wenn er nun hört, sein Mieter könnte künftig vielleicht einen gesetzlichen Anspruch auf den Einbau einer Klimaanlage bekommen, denkt er möglicherweise weniger an juristische Feinheiten als an ein Loch in seiner Außenwand, Eingriffe in die Fassade und mögliche Folgeschäden. Dann taucht die Frage auf: Warum vermiete ich eigentlich?
Bitte nicht die falsche Antwort geben und die Wohnung leer lassen. Wir brauchen gerade diesen Wohnraum. Vermieten Sie weiter! Damit das allerdings keine mutige, sondern eine gute Entscheidung ist, sind andere gesetzgeberische Entscheidungen gefordert, denn Wohnungsnot bekämpft man nicht, indem man Vermieter verschreckt. Mehr Wohnungen schaffen Auswahl. Und dann muss sich auch eine Wohnung, die sich im Sommer zu stark aufheizt, am Markt behaupten.
Vorerst sollten wir bei hohen Temperaturen das Naheliegende tun: Rollläden runter, Fenster zu und einen kühlen Kopf bewahren. Das gilt für Mieter, Vermieter und gelegentlich auch für den Gesetzgeber.

Herzlichst grüßt Sie Ihr Verbandsvorsitzender
Norbert Behle

 

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