Haus & Grund Saarland
Direktionsausschuss
Am 26.08.2025 versammelte sich der Direktionsausschuss von Haus & Grund Saarland.
Dies ist der Anlass, den Mitgliedern der Haus & Grundeigentümervereine im Saarland dieses Gremium vorzustellen. Es gibt in der deutschen Vereinslandschaft nichts Vergleichbares. Wie kommt es, dass wir diesem Relikt aus vergangener Zeit noch immer einen Platz in unserer Satzung geben.
Wie kam es dazu? Historische Gründe sind hierfür verantwortlich. Das Saarland in seiner jetzigen Form ist ein Kind des Wiener Kongresses. 1815 wurde das von Napoleon besetzte Gebiet aufgeteilt. Eine neue europäische Ordnung wurde ausgehandelt. Das Land an der Saar wurde in diesem Zusammenhang komplett neugestaltet. Einen Teil kam zur preußischen Rheinprovinz.
Der Rest - der heutige Saarpfalzkreis wurde Bestandteil des bayerischen Rheinkreises. Bis 1920. Nach Verlust des 1. Weltkrieges wurde aufgrund der Bestimmungen des Versailler Vertrages die Saarregion aus dem deutschen Reich abgespalten. Es entstand das Saargebiet als erstes politisches Gebilde. Es stand unter dem Mandat des Völkerbundes. Das Saargebiet geriet unter den dominierenden Einfluss Frankreichs. 1935 gab es eine Volksabstimmung. Eine überwältigende Mehrheit stimmte für die Rückgliederung in das deutsche Reich. Diese wurde im gleichen Jahr realisiert.
Nach dem Verlust des 2. Weltkrieges änderten sich die Verhältnisse. 1946 wurde das Saarland aus der französischen Besatzungszone ausgegliedert. Es erhielt eine eigene Verfassung und eigene Staatsbürgerschaft. Wirtschaftlich wurde das Saarland an Frankreich angeschlossen. Als Währungsmittel diente der französische Franken. In der Nachkriegszeit wurde Haus & Grund Saarland neu gegründet. Der Verband gab sich eine Satzung, in der die Grundsätze des französischen Vereinsrechts beachtet wurden. Dort finden wir das Instrument des sogenannten Direktionsausschusses.
Hierbei handelt es sich um ein Gremium zwischen dem Verbandsvorstand und den Mitgliedern des Verbandes. Hierbei handelt es sich um die einzelnen Ortsvereine. Insgesamt sind 26 im Landesverband Haus & Grund Saarland organisiert. Die Vereine können sich über eine Mitgliederzahl von über 15.000 freuen. Die Mitglieder des Direktionsausschusses werden von den einzelnen Ortsvereinen delegiert. Unser Verbandsvorsitzender Herr Rechtsanwalt Norbert Behle lädt im Turnus von etwa zwei Monaten zur Direktionsausschusssitzung. Sinn und Zweck dieser Zusammenkunft ist ein gegenseitiger Austausch in Rechts- und Organisationsfragen.
1957 wurde das Saarland als zehntes Bundesland in die Bundesrepublik eingegliedert. Deutsches Vereinsrecht kam zur Anwendung.
Hierbei tauchte die Frage auf, ob man an dem Relikt aus französischer Zeit noch festhalten soll. Die Verantwortlichen in der Verbandsführung sahen 1957 keine Veranlassung etwas zu ändern. Diese Meinung wird auch heute noch vertreten. Eine Zusammenkunft der Vereinsoberen abseits der von der Satzung vorgeschriebenen einmal im Jahr stattfindenden Verbandstagung hat sich bewährt. Jedes Mitglied des Direktionsausschusses hat das Recht sich zu anstehenden Fragen zu äußern. Auch zu solchen, wo Konfliktspotenzial besteht. So gelang es in der Vergangenheit Irritationen zu klären ehe sie zu einem großen Streit eskalierten. Dass die Mannschaft um den Verbandsvorsitzenden das Schiff Haus & Grund so ruhig steuern können, ist nicht zuletzt auf die Existenz des Direktionsausschusses zurückzuführen. Daher gibt es keine Bestrebungen dieses Relikt abzuschaffen.
Rechtsanwalt Hans-Joachim Hoffmann
Haus & Grund Saarbrücken
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Fax: 0681/66 83 7-16
E-Mail: info@hausundgrund-saarbruecken.de
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Anwaltskanzlei Hoffmann
Tel.: 0681/68 66 33 40
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