Riskante Geldanlagen

Nach der KI-Definition gilt:
Als riskante Geldanlagen gelten Investments, die hohe Renditechancen bieten, aber gleichzeitig mit einem massiven Wertverlust oder Totalverlust einhergehen. Zu den typischen hochriskanten Anlageklassen zählen Kryptowährungen, Hebelprodukte (wie CFDs und Optionsscheine), Penny Stocks, riskante Anleihen (Hochzinsanleihen) sowie geschlossene Beteiligungen wie Schiffs- oder Wald-Fonds. Wer sich hier engagiert, hat zumindest die Aussicht ein Krösus zu werden.
Es gibt aber auch Zeitgenossen, die mit offenen Augen Investments eingehen, die wirtschaftlich in einem Fiasko enden. So auch ein Mitglied, das glaubte, mit Erwerb einer Eigentumswohnung in einen sicheren Hafen zu steuern. Das Objekt, um das es geht, ist im Saarland gelegen. Die WEG besteht aus 4 Mitgliedern.
- Wohnung im Erdgeschoss inklusive einer stillgelegten Kegelbahn
475/1000 Miteigentumsanteilen - drei weitere Wohnungen im Erdgeschoss und in den Obergeschossen zusammen
525/1000 Miteigentumsanteilen
Das Mitglied hat die Wohnung im Erdgeschoss mit Kegelbahn im Jahre 2022 erworben. Laut Teilungserklärung hat sich der jeweilige Eigentümer analog zu seinen Miteigentumsanteilen mit 475/1000 an den Kosten zur Bewirtschaftung der WEG zu beteiligen.
Dem Mitglied war die Verteilungsquote bekannt.
Es unterließ es jedoch offensichtlich, sich Gedanken darüber zu machen, ob die Investition rentabel ist.
Durch den Kauf hat er für sich den Wohnbedarf gedeckt. Aber zu welchem Preis! Nur ein Bruchteil des Wohnungseigentums ist für ihn nutzbar. Die früher genutzte Kegelbahn wird nicht mehr gebraucht. Die Heizung ist außer Betrieb. Trotzdem muss es sich im Rahmen seines Miteigentumsanteiles am Wohngeld beteiligen. Bei 475/1000 fast zur Hälfte. Welche Beträge auf ihn zukommen, hat er mit Erhalt der Wohngeldabrechnung für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2024 erfahren. Unter Berücksichtigung der getätigten Vorauszahlungen stellte die WEG vertreten durch den Verwalter dem Mitglied fast 9.000,00 € in Rechnung. Unkosten, die die finanziellen Möglichkeiten des Betroffenen übersteigen.
In 2025 fand eine Eigentümerversammlung statt. Die Rechtmäßigkeit des Abschlusses 2024 sowie Festlegung der Vorauszahlungen auf das Wohngeld danach wurde festgestellt. Es gab keine Anfechtung. Also werden die Nachzahlung von fast 9.000,00 € und die entsprechend angepassten Wohngeldvorauszahlungen geschuldet.
Würde man die nicht mehr in Gebrauch befindliche Kegelbahn aus der Unkostenquote herausnehmen, würde der Anteil von jetzt fast 1/2 auf cirka 1/3 sinken. Auf ein Niveau, das sich das Mitglied leisten könnte.
Versuche, eine Änderung herbeizuführen, wurde von den übrigen Mitgliedern der WEG abgeschmettert.
Solange dem Mitglied das geschilderte Wohnungseigentum gehört, ist es extrem hohen Verbindlichkeiten mit geringem Nutzen ausgesetzt.
Sich von dem Objekt zu trennen erweist sich als schwer. Welcher Erwerber ist schon bereit sich mit 475/1000 an den allgemeinen Unkosten einer WEG zu beteiligen, wenn er nur eine Wohnung nutzt.
Schon der Altmeister Andrè Kostolany warnte davor, kostspielige Investments einzugehen die die eigene Existenz bedrohen.
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